Elternbeiträge
Die Elternbeiträge sind nach den wöchentlichen Betreuungszeiten Ihres Kindes gestaffelt und werden monatlich verrechnet.
Buchungszeit | monatlicher Beitrag | abzüglich bay. Familiengeld* (250 €) | abzüglich bay. Krippengeld** (100 €) |
bis 20 wchtl. Stunden | 430 € | 180 € | 80 € |
bis 25 wchtl. Stunden | 440 € | 190 € | 90 € |
bis 30 wchtl. Stunden | 450 € | 200 € | 100 € |
bis 35 wchtl. Stunden | 460 € | 210 € | 110 € |
bis 40 wchtl. Stunden | 470 € | 220 € | 120 € |
bis 45 wchtl. Stunden | 480 € | 230 € | 130 € |
bis 50 wchtl. Stunden | 490 € | 240 € | 140 € |
Um zukünftige Beitragsanpassungen moderater gestalten zu können, werden wir zu jedem 01.09., beginnend mit dem Jahr 2024, eine prozentuale Erhöhungsklausel über 1,5% in unseren Bildung- und Betreuungsvertrag fest integrieren.
Essensbeiträge
Zusätzliche Essens- und Getränkekosten:
3,00 € pro Tag
Für Säuglinge, die noch keine feste Nahrung zu sich nehmen können, bringen die Eltern die eigenen Nahrungsmittel mit. Die zusätzlichen Essenskosten entfallen dementsprechend.
Hygieneartikel
Pflege- und Wickelutensilien bringen die Eltern für ihr Kind mit, die in der eigenen Wickelschublade Platz finden.
*Bayerisches Familiengeld
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat.
Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird.
Der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld.
**Bayerisches Krippengeld
Zum 1. Januar 2020 hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld eingeführt.
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich 60.000 Euro und erhöht sich um 5.000 Euro für jedes weitere Kind.
Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.
Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.